Was Unternehmen wissen müssen Die Schweizerische Eidgenossenschaft plant zum 1. Januar 2024 eine Anpassung der Mehrwertsteuersätze. Diese Änderung wird…
Was Unternehmen wissen müssen Die Schweizerische Eidgenossenschaft plant zum 1. Januar 2024 eine Anpassung der Mehrwertsteuersätze. Diese Änderung wird für Unternehmen in der Schweiz bedeutende Auswirkungen haben und erfordert eine rechtzeitige Vorbereitung, um den Übergang reibungslos zu gestalten. Geplante Änderungen der Mehrwertsteuer-Sätze Laut der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) sind folgende Änderungen bei den MwSt.-Sätzen ab dem 1. Januar 2024 vorgesehen: Satz Normalsatz Reduzierter Satz Sondersatz für Beherbergung Bis 31. Dezember 2023 7.7 % 2.5 % 3.7 % Neu ab 1. Januar 2024 8.1 % 2.6 % 3.8 % Vorbereitung auf die Änderungen Um die Änderungen der MwSt.-Sätze erfolgreich umzusetzen, sollten Unternehmen rechtzeitig mit der Planung beginnen. Die Mehrwertsteuercodes müssen vor dem Inkrafttreten der neuen Sätze in Microsoft Dynamics 365 Finance aktualisiert werden, um sicherzustellen, dass die korrekten Steuersätze angewendet werden und die Einhaltung der steuerlichen Vorschriften gewährleistet ist. Die Steuersatzerhöhung sollte bei den Mehrwertsteuer-Codewerten korrekt hinterlegt sein. Damit können auch periodenübergreifende Leistungen im Sinne der Steuerbehörde korrekt und nachvollziehbar abgerechnet werden. Die %-Werte der Mehrwertsteuercodes Die verschiedenen Mehrwertsteuersätze nach Periode Periodenübergreifende Leistungen In einigen Branchen werden Dienstleistungen häufig über längere Zeiträume erbracht, die das Jahresende überschreiten. Beispielsweise Jahresverträge wie Wartungsverträge, Telekommunikationsverträge, Abonnements für Zeitschriften und Zeitungen, aber auch periodenübergreifende Leistungen wie Mieten. Wenn solche Verträge abgeschlossen werden, müssen die Rechnungen das Entgelt für den Zeitraum vor und nach dem 1. Januar 2024 aufteilen und die entsprechenden Steuersätze angeben. Andernfalls müsste der Steuerpflichtige die gesamte Leistung zum höheren Steuersatz abrechnen. In der Mehrwertsteuer-Abrechnung über das 3. Quartal, bzw. den Mona